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   BFH, 21.12.2005 - II B 3/05   

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https://dejure.org/2005,14607
BFH, 21.12.2005 - II B 3/05 (https://dejure.org/2005,14607)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2005 - II B 3/05 (https://dejure.org/2005,14607)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - II B 3/05 (https://dejure.org/2005,14607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB - Termin zur mündlichen Verhandlung; Verspätung eines Beteiligten, Wartepflicht des FG

  • datenbank.nwb.de

    Wartepflicht des Gerichts bei Verspätung eines Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 605
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.07.1997 - VII B 69/97

    Verletzung der Hinweispflicht durch das Finanzgericht im Falle eines

    Auszug aus BFH, 21.12.2005 - II B 3/05
    Geschieht dies gleichwohl, kann darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; BFH-Beschluss vom 29. Juli 1997 VII B 69/97, BFH/NV 1998, 63, unter II.2.b).

    Hat der Beteiligte sein Erscheinen oder eine Verspätung hingegen nicht angekündigt, so kann er in der Regel nicht erwarten, dass das Gericht, das keine Anhaltspunkte dafür hat, ob und wann er erscheinen wird, von einer pünktlichen Eröffnung der mündlichen Verhandlung absieht und möglicherweise vergeblich auf ihn wartet (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 63, unter II.2.b).

  • BFH, 13.12.2000 - VIII B 84/00

    Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsaufgabe - Wiederaufnahme -

    Auszug aus BFH, 21.12.2005 - II B 3/05
    Unter diesen Umständen hat das FG den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, indem es die Verhandlung bereits zehn Minuten nach dem festgesetzten Termin eröffnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1992 X B 19/92, BFH/NV 1993, 46, und vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, Juris-STRE 200150200), nach lediglich zwei Minuten geschlossen und nach einer weiteren Minute seine Entscheidung verkündet hat.
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der

    Auszug aus BFH, 21.12.2005 - II B 3/05
    Geschieht dies gleichwohl, kann darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; BFH-Beschluss vom 29. Juli 1997 VII B 69/97, BFH/NV 1998, 63, unter II.2.b).
  • BFH, 30.01.1986 - IV R 22/84

    Schätzung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer mangels Abgabe von

    Auszug aus BFH, 21.12.2005 - II B 3/05
    Der Ankündigung des Erscheinens im Termin, die eine gewisse Wartepflicht des Gerichts auslöst (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1986 IV R 22/84, BFH/NV 1987, 649), steht es gleich, wenn der Termin --wie hier-- zwischen dem zuständigen Berichterstatter des FG und dem Kläger wegen einer vom Gericht gewünschten Abkürzung der Ladungsfrist telefonisch abgestimmt wird.
  • BFH, 24.08.1992 - X B 19/92

    Anforderungen an die Gewährung des Rechts der Parteien auf Anhörung

    Auszug aus BFH, 21.12.2005 - II B 3/05
    Unter diesen Umständen hat das FG den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, indem es die Verhandlung bereits zehn Minuten nach dem festgesetzten Termin eröffnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1992 X B 19/92, BFH/NV 1993, 46, und vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, Juris-STRE 200150200), nach lediglich zwei Minuten geschlossen und nach einer weiteren Minute seine Entscheidung verkündet hat.
  • BFH, 17.04.2024 - X B 68/23

    Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an

    Es kann dahinstehen, ob dies rechtlich als Antrag auf Terminsverlegung aus erheblichem Grund nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO anzusehen (so für den Fall des gänzlichen Nichterscheinens am Terminstag Senatsbeschluss vom 22.01.2009 - X B 114/08, unter II.2.) oder Ausdruck der prozessualen Fürsorgepflicht ist (so BFH-Beschlüsse vom 21.12.2005 - II B 3/05, BFH/NV 2006, 605, unter II.1.
  • BFH, 14.10.2015 - V B 49/15

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts

    Hat der unpünktliche Beteiligte jedoch sein Erscheinen vor Gericht ausdrücklich angekündigt und vor der Verhandlung telefonisch auf eine unverschuldete geringe Verspätung hingewiesen, folgt aus der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts, dass es zur Gewährung des rechtlichen Gehörs eine angemessene Zeit wartet (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 II B 3/05, BFH/NV 2006, 605 bei unfallbedingtem Verkehrsstau; vom 29. August 2008 X S 27/08 (PKH), juris; vom 22. Januar 2009 X B 114/08, juris).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt dann z.B. vor, wenn das FG bereits 10 Minuten nach dem Termin die Verhandlung eröffnet und nach 3 Minuten sein Urteil verkündet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 605).

  • BFH, 18.12.2009 - III B 118/08

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen

    Hat ein Beteiligter sein Erscheinen oder eine Verspätung nicht angekündigt, so kann er in der Regel nicht erwarten, dass das Gericht, das keine Anhaltspunkte dafür hat, ob und wann er erscheinen wird, von einer pünktlichen Eröffnung der mündlichen Verhandlung absieht und möglicherweise vergeblich auf ihn wartet (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2005 II B 3/05, BFH/NV 2006, 605, m.w.N.).
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